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Motive

Ein Privat- bzw. Parteigutachten kann verschiedenen Motiven entspringen:

  • Vorprozessuale Chancen- und Risikobeurteilung
  • Kritik an Sachverständigengutachten zuhanden des Gerichts
    • Kritik an der fachlichen Eignung des Gerichtsexperten
    • Kritik am Ergebnis des Sachverständigengutachtens
  • Obergutachten
    • bei mangelnder Kompetenz des Gerichtsexperten
    • bei mehreren divergierenden Gutachten gleicher Prüfung- und Begründungstiefe mutmasslich kompetenter Gerichtsexperten
      • für Statusfragen (Ziel ist nur ein Ergebnis)
      • für Überprüfung.

Beanstandungen am Sachverständigengutachten durch den eigenen Anwalt

Informationen zu diesem Thema finden Sie unter
» Sachverständigengutachten: Verhältnis Sachverständiger/Anwalt


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