Einleitung zum Privatgutachten / Parteigutachten
Privatgutachten resp. Parteigutachten können verschiedene Ziele verfolgen. Das ehrliche Gutachten soll dem Auftraggeber Sachverhalt und Rechtslage klären sowie die Chancen und Risiken einer strittigen Erledigung aufzeigen. Das ergebnisorientierte Gutachten [auch Gefälligkeitsgutachten bezeichnet] soll jemanden, d.h. Gegenparteien, Behörden, Gerichte, Versicherer und Dritte beeinflussen.
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