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Begriffe

Privatgutachten oder Parteigutachten = Gutachten, welches ausserhalb eines Gerichtsverfahrens für einen privaten Auftraggeber erstellt wird.

Der Begriff Parteigutachten sollte vermieden werden, betont er doch, dass

  • der Gutachter einseitig bestellt wurde;
  • er nur einer Partei verantwortlich und damit „parteiisch“ ist.

Vorteilhaftere Bezeichnungen:

  • Privatgutachten
  • Aussergerichtliches Gutachten.


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